Wissenswertes

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01.Okt. 2026


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29.Sep. 2026


Wissen aus der Praxis

Fachbeiträge zu Gartenpflege, Baumpflege und Gestaltung in Oberbayern

Hier finden Sie praxisnahes Fachwissen rund um Baumpflege und Gartenbau – von fachlichen Grundlagen über rechtliche Aspekte bis hin zu steuerlichen Fragen. So sind Sie gut informiert, wenn es um die Betreuung Ihrer Bäume und Ihres Gartens geht.

Schnittzeitpunkt der Gehölze

Sträucher die bei uns im Garten stehen werden vorzugsweise immer kurz nach der Blüte geschnitten. Das Schneiden sollte bei Sträuchern und Bäumen zusätzlich noch in der Vegetationsperiode erfolgen. Ein Winterschnitt, wie es sich oft eingebürgert hat, ist nach neuesten Erkenntnissen nicht mehr Stand der Technik.

  • Die guten Gründe für einen Schnitt im Vegetationszeitraum sind u.a.
  • das Bilden von Wundholz (Kallus) und überwallen der Schnittwunde kurz nach dem Schnitt
  • die zeitgleiche Abschottung des Baumes an der Schnittwunde um Fäulerreger abzuwehren
  • die Austriebsreaktion (Wasserreißerbildung) in der nächsten Vegetationsperiode ist aufs kleinste minimiert
  • Vermeidung von „blutenden Bäumen“ besonders bei Walnuss, Birke, Hainbuche, etc.

Verkehrssicherung

Die Verkehrssicherungspflicht (BGB 823 & 836)

Jeder Grundstücksbesitzer muss dafür sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. Bezugnehmend auf ihren Baumbestand bedeutet das für Sie als Eigentümer, durch regelmäßige Kontrolle und baumpflegerische Maßnahmen alle Gefährdungen gegenüber ihren Mitmenschen auszuschließen.

Werden Merkmale nicht erkannt, die auf eine Gefährdung durch den Baum hinweisen, ist dies eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt für alle Bäume die in den öffentlichen Bereich ragen oder öffentlich zugängig sind. Bäume die im Versagensfall (Umstürzen) öffentlichen Bereich gefährden unterliegen ebenfalls der Verkehrssicherungspflicht.

Steuerrechtliches

Für Handwerkerleistungen, wie die Umgestaltung ihres Gartens, können Sie insgesamt bis zu 1.200 Euro in der Einkommensteuererklärung steuermindernd ansetzen (§ 35a EStG)

Für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Baum- und Gartenpflege können Sie ebenfalls bis zu 4.000 Euro in der Steuererklärung steuermindernd ansetzen (§ 35a EStG)

Die Absetzbarkeit bezieht sich nur auf die Lohnkosten. Unsere Rechnungen beinhalten daher einen gesondert ausgewiesenen Lohnanteil.

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